Leitlinien für die Freiwilligenarbeit
Humanismus ist ein Indikator für eine lebenswerte Gesellschaft, der auf gegenseitige Hilfe und Zuwendung von Mensch zu Mensch als tragendes Strukturprinzip setzt. Im Humanistischen Verband Deutschlands haben sich Menschen organisiert, die für einen tätigen Humanismus eintreten. Freiwilliges Engagement, eine Kultur des Miteinanders, des Austausches, der Kommunikation sowie gegenseitigen Hilfe tragen dazu bei, den Konsens in der Gesellschaft zu fördern und der Ausgrenzung und Diskriminierung anderer entgegenzuwirken. Ehrenamtliche Arbeit ist ein zu förderndes Grundelement einer demokratischen Gesellschaft, die auf kooperative Teilnahme mündiger Bürgerinnen in öffentlichen Angelegenheiten angewiesen ist. Auch der Humanistische Verband Deutschlands benötigt den wertvollen Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen.
Ehrenamtliche Tätigkeit im Verständnis des Humanistischen Verbandes ist freiwillige, primär unbezahlte Arbeit für andere, die in einem organisierten Rahmen ausgeführt und mit gewisser Regelmäßigkeit von den ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen ausgeübt wird. Sie ist damit abzugrenzen von Tätigkeiten, die vorrangig den Charakter von bezahlter, hauptamtlicher Arbeit haben. Ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen dürfen keine Ersatz-Ressource zur Kostendämpfung öffentlicher Haushalte sein.
- Status und Anerkennung
Ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen haben ein Anrecht darauf, im HVD anerkannt zu werden und einen eindeutigen Status zu erhalten. Der HVD trifft daher im Rahmen seiner Geschäftsordnungen, Organisationspläne etc. Aussagen über den Status der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen. - Verhältnis ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter/-innen
Ehrenamtliche MitarbeiterInnen ergänzen und bereichern die Arbeit des HVD. Das, was ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in die Verbandsarbeit einbringen, hat einen spezifischen Charakter und einen eigenen Wert außerhalb hauptamtlicher Tätigkeit. Die beauftragten Mitarbeiter/-innen des HVD tragen Verantwortung für eine gute Arbeitsbeziehung zwischen den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen und achten darauf, dass eine Chancengleichheit zwischen beiden Bereichen gegeben ist. - Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen
Der HVD schätzt den Wert ehrenamtlicher Tätigkeit hoch ein. Mit Informationen und gezielten Kampagnen propagiert er die ehrenamtliche Arbeit und zeigt Interessierten die Möglichkeiten zum Engagement im Verband auf. - Förderung von ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen
Ehrenamtliche MitarbeiterInnen leisten vorwiegend unbezahlte Arbeit, ihr Einsatz ist aber nicht völlig kostenlos. Ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen brauchen eine angemessene Unterstützung, die ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Der HVD fördert die Ehrenamtlichkeit durch die Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur, von organisatorischem Know-how und finanziellen Ressourcen. - Information und Verantwortung
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen werden vom HVD regelmäßig über den von ihnen gewählten Arbeitsbereich und die Entwicklung des Verbandes umfassend unterrichtet. Ziel dabei ist es u. a., dass die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen eine klare Vorstellung ihrer Verantwortung gegenüber dem HVD entwickeln können. - Anhörung und Mitwirkung
Ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen werden bei allen Entscheidungen des Verbandes über die Weiterentwicklung der Arbeit, soweit sie den Tätigkeitsbereich der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen beeinflussen, beteiligt und einbezogen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen benennen / wählen aus ihren Reihen jährlich eine/n Sprecherin/Sprecher als dauerhafte Verbindung zum Verband. Er/Sie soll bei der Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Ehrenamtlichen im Rahmen des HVD helfen und sie in ihren Anliegen unterstützen. - Vertraulichkeit/Datenschutz
Ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen sollen, soweit sie von HVD um Information über ihre Arbeit gebeten werden, erfahren, wozu diese Informationen und Auskünfte benötigt werden. Alle Informationen sind vertraulich zu behandeln. Ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen verpflichten sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und internen Vorgänge, die ihnen im Rahmen ihrer Arbeit zur Kenntnis gelangen, auch nach Beendigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Stillschweigen zu bewahren. - Organisation, Koordination und Beschwerdeverfahren
Der HVD organisiert mit einem Mindestmaß an Regeln und Instrumenten (Ausbildung, Betreuung, Vertrag, finanzielle Mittel) die Ehrenamtlichkeit. Für die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen benennt der HVD eine Koordinierungsstelle, um bei Bedarf Unterstützung zu gewährleisten. Über diese Kontaktperson können die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen ihre Beschwerden und Probleme ggf. an die Verantwortlichen des Verbandes weiterleiten. - Aus- und Fortbildung
Der HVD stellt sicher, dass sich ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen die Qualifikationen, die für die Ausübung einer verantwortlichen Tätigkeit erforderlich sind, aneignen können. Den ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie im Rahmen von z. B. Fortbildung und Hospitationen die für die Arbeit notwendigen Fähigkeiten weiterentwickeln können. Vor diesem Hintergrund erhalten Ehrenamtliche Informationen über Aus- und Fortbildungsangebote, aus denen sie entsprechend ihren Interessen und Bedürfnissen geeignete Angebote auswählen können. Der HVD übernimmt die Kosten im Rahmen seiner Möglichkeiten. - Sicherheit und Gesundheit
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen dürfen nicht unter unsicheren und ungesunden Umständen arbeiten. Der HVD achtet darauf, dass Sicherheit und Gesundheit im Rahmen der Einsatzfelder der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. - Versicherungen
Der HVD gewährleistet seinen ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen einen angemessenen Versicherungsschutz. Die Ehrenamtlichen sind über den bestehenden Versicherungsschutz schriftlich zu informieren. - Vertrag und Arbeitszeit
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen sollen über die Art des Arbeitseinsatzes und den zeitlichen Umfang selbst bestimmen können. Hierüber und über die Rechte und Pflichten zwischen dem HVD und den Ehrenamtlichen wird ein schriftlicher Vertrag gefertigt. - Bezahlte Ehrenamtlichkeit
Der HVD kann im Einzelfall für ehrenamtliche Tätigkeiten Vergütungen zahlen. Bezahlte Ehrenamtlichkeit muss wie andere Ehrenamtlichkeit einen substantiellen Grad an Freiwilligkeit aufweisen und um der dabei gestreckten Aufgabe willen erfolgen.
Die Annahme von Geld oder geldwerten Geschenken durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen bedürfen der Zustimmung des HVD. Gelegenheitsgeschenke bis zu einem Gesamtwert von Euro 10,- (Zehn) im Monat an ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen sind davon ausgenommen. - Vergünstigungen für Ehrenamtliche
Im Sinne einer Anreizfunktion und eines Nachteilausgleichs richtet der HVD einen Fonds ein, aus dem Vergünstigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen finanziert werden. In Richtlinien werden hierzu die Festlegung der Anspruchsberechtigung, die Gestaltung des Angebots, die Finanzierung, Möglichkeiten der Partizipation von Ehrenamtlichen und die Festlegung des Gewährensverfahrens geregelt. - Qualifizierter Nachweis
Den Mitarbeiter/-innen ist auf Wunsch über ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein qualifizierter Nachweis auszustellen. Dieser Nachweis soll Aussagen über Art, Umfang und Dauer der geleisteten Arbeit sowie ggf. Aussagen im Sinne einer Beurteilung der Leistungen enthalten.
