Humanistischer Governance-Kodex
Präambel
Der Humanistische Corporate Governance Kodex (HGK) beschreibt wesentliche Grundlagen zur Leitung und Überwachung der Einrichtungen und Dienste des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Landesverband Berlin (HVD) und enthält Standards und Empfehlungen guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Er lehnt sich an den Deutschen Corporate Governance Kodex an.
Der HGK versteht sich als verbindliches Regelungswerk für das Zusammensein der im HVD tätigen Organe und leistet einen Beitrag
- zur Transparenz der verbandlichen Arbeit und damit zur Stärkung des Vertrauens von öffentlichen Geldgebern, Spendern, politischen Entscheidungsträgern, Kunden, Ehrenamtlichen und Mitarbeiter/-innen
- zur Optimierung der Kommunikations- und Verwaltungsstruktur und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen und Dienste.
Die gemeinsame Klammer sind die humanistischen Werte, Grundsätze und Ziele, wie sie im Leitbild des HVD verankert sind. Sie zu entwickeln, einzuhalten, immer wieder zu überprüfen, ist die Aufgabe aller, die im HVD Verantwortung tragen.
Der HGK soll dazu beitragen, dass das humanistische Profil, die Fachlichkeit und die Wirtschaftlichkeit des HVD gefördert werden. Vorstand und Geschäftsführung haben dafür Sorge zutragen, dass die Beachtung der betriebswirtschaftlichen Grundsätze bei der Leitung der Einrichtungen und Dienste eine hohe Priorität hat.
Der HGK wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.
1. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung nimmt in die Satzung des HVD vorgegebenen Aufgaben wahr; insbesondere beschließt sie über alle grundsätzlichen und richtungweisenden Maßnahmen, die nicht dem Vorstand zugewiesen sind. Sie übt die Aufsicht über den ehrenamtlichen Vorstand aus.
2. Aufgaben, Zuständigkeiten sowie Zusammenwirken von Vorstand und Geschäftsführung.
2.1. Vorstand und Geschäftsführung wirken zum Wohle des HVD eng zusammen. Sie sind dem Verbandsinteresse verpflichtet.
2.2. Der Vorstand ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung des HVD. Er erarbeitet hierbei eng mit der Geschäftsführung und anderen Gremien des HVD (Kuratorium, Beirat) zusammen.
2.3. Die Zusammensetzung, Aufgaben- und Verantwortungsbereiche, Kompetenzen, Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes und der Geschäftsführung sind, soweit nicht satzungsgemäß festgelegt, in Geschäftsordnungen geregelt.
2.4. Organe und Gremien beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmens- bzw. Vereinsführung sowie die Delegation und Kontrolle und üben ihr Amt mit der gebotenen Sorgfalt aus.
2.5. Gute Vereinsführung setzt einen offenen und konstruktiven Austausch der Leitungsgremien miteinander voraus. Eine umfassende Wahrung der Vertraulichkeit und die Sicherstellung der Verschwiegenheit sind dafür von entscheidender Bedeutung. Das anerkennende, respektvolle Miteinander von ehren- und hauptamtlich Tätigen in den Gremien ist ebenso selbstverständlich im HVD wie bürgerschaftliches Engagement. Die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen der Geschlechter sind zu berücksichtigen.
2.6. Vorstand und Geschäftsführung können sich durch fachliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen laufend für die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Sinne dieses Kodexes weiter qualifizieren.
2.7. Für eine ausreichende Versicherung der Mitglieder der Gremien ist Sorge zu tragen.
3. Vorstand
3.1. Der Vorstand leitet den HVD in eigener Verantwortung; er hat dafür zu sorgen, dass satzungsgemäße Zielvorgaben umgesetzt und gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Er ist zuständig für die Führung der Geschäfte. Die Geschäftsführung, deren Art und Umfang in einer Geschäftsordnung festgelegt sind, kann an eine hauptamtliche Geschäftsführung delegiert werden.
3.2. Bei der Zusammensetzung des Vorstandes ist anzustreben, dass die Mitglieder neben der weltanschaulichen Kompetenz über möglichst unterschiedliche fachliche und persönliche Qualifikationen verfügen.
Mindestens 50 Prozent der Mitglieder des Vorstandes sollen Frauen sein.
3.3. Ehrenamtliche Vorstände erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Ein Ersatz ihrer Auslagen steht ihnen zu. Bei pauschalen Aufwandsentschädigungen sind Transparenz und ein entsprechender Beschluss durch die Mitgliederversammlung verpflichtend.
3.4. Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum HVD stehen, sollen nicht Mitglied des Vorstandes sein.
3.5. Vorstandsmitglieder dürfen in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, versprechen lassen oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.
3.6. Vorstandsmitglieder sollen Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Funktion als bzw. bei Kunden, Geschäftspartnern, Zuwendungsgebern, Aufsichtsbehörden entstehen können, im Vorstand offen legen.
Alle Geschäfte zwischen dem HVD und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
4. Geschäftsführung
4.1. Die Geschäftsführung ist für die Führung der laufenden Geschäfte des HVD mit seinen Einrichtungen, Projekten und Diensten zuständig. Sie hat dafür zu sorgen, dass die weltanschaulichen, politischen und unternehmerischen Zielvorgaben eingehalten werden.
4.2. Hauptamtliche Geschäftsführungen erhalten für ihre Tätigkeit im HVD eine Vergütung, welche dem Aufgaben- und Verantwortungsprofil, der Größe des Unternehmens, dem unternehmerischen Risiko und der Haftung angemessen ist.
4.3. Entgeltlichen Nebentätigkeiten der Geschäftsführung muss der Vorstand zustimmen. Unentgeltlichen Nebenbeschäftigungen sind dem Vorstand anzuzeigen. Bezüglich einer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot, In-Sich-Geschäfte) sind Regelungen zu treffen.
4.4. Geschäftsführung und Mitarbeiter des HVD dürfen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, versprechen lassen oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.
4.5. Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis erhalten eine Vergütung nach dem geltenden Tarifvertrag beim HVD.
5. Transparenz, Steuerung und Berichtswesen
5.1. Transparenz in der Zusammenarbeit der Organe und des verbandlichen Managements ist zu gewährleisten.
5.2. Durch ein aussagekräftiges Buchhaltungssystem, ein transparentes Finanzmanagement, funktionierende Steuerungs- und Prüfungsmechanismen und ein insgesamt nachhaltiges wirtschaftliches und unternehmerisches Geschäftsverhalten hat der HVD seinem Umsatz- und Investitionsvolumina entsprechend Rechnung zu tragen.
5.3. Steuerung und Kontrolle dienen dem HVD dazu, sich zur Wahrung seiner Grundsätze und der Erreichung seiner ideellen, materiellen und finanziellen Ziele zu vergewissern. Im HVD besteht daher ein Berichts- und Dokumentationswesen, das alle relevanten Informationen und Kommunikationswege sowie Berichtspflichten festlegt, so dass Vorstand und Geschäftsführung in die Lage versetzt werden, ihren Aufsichts- und Führungs- und Entscheidungsfunktonen umfassend und angemessen ausüben zu können.
5.4. Vorstand und Geschäftsführung sorgen für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen.
5.5. Die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Regelungen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenwesen sowie die Bestimmungen der Zuwendungsgeber und Kostenträger zum Einsatz und Nachweis der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel werden eingehalten.
5.6. Mit Beschwerden von Kunden, Mitgliedern und MitarbeiterInnen geht der HVD offen und konstruktiv um. Ein Beschwerdemanagement-System ist implementiert im HVD.
5.7. Für ein adäquates Qualitätsmanagement in den Gremien, Einrichtungen, Projekten und Diensten des HVD sorgen Vorstand und Geschäftsführung.
6. Rechnungslegung und Prüfungen
6.1 Der HVD erstellt zeitnah einen Jahresabschluss nach den anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen.
6.2 Der Vorstand beschließt über die Beauftragung eines unabhängigen Abschlussprüfers und über den Prüfungsumfang, Schwerpunkte oder Sonderprüfungsgegenstände.
6.3. Es werden Quartalsabschlüsse erstellt.
6.4 Der HVD soll einen Lagebericht erstellen. Dieser kann, ebenso wie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschafts- und Geschäftsführung, Gegenstand der Prüfung durch einen unabhängigen Abschlussprüfer sein.
7. Effizienzprüfung
Vorstand und Geschäftsführung überprüfen regelmäßig die Effizienz ihrer Tätigkeit.
8. Selbstverpflichtung
Der HVD stellt die nachstehend ausgeführten Informationen der Öffentlichkeit auf seiner Website zur Verfügung.
1. Name, Sitz, Adresse und Gründungsjahr
2. Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Humanistisches Selbstverständnis, Leitbild, Werte)
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung und Vorstand)
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der gegenüber der Mitgliederversammlung abzugeben ist)
6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Zivildienstleistende, Freiwilligendienste; Angaben zu ehrenamtlicher Arbeit.
7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-/Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds- und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung.
8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgabe- oder Gewinn- und Verlustrechnung.
9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten z.B. Fördervereine, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen können nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als Großspenden von Privatpersonen gekennzeichnet.
