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Presseunterweisung

22. April 2009

Einstufung und Auskunftserteilung zu Dr. Bruno Osuch durch die MfS-Akten-Behörde,
Berichterstattung über angebliche Verbindung zu einer "Militärorganisation der DKP", alias "Gruppe Ralf Forster"

Ich teile mit, daß ich für Herrn Dr. Osuch gegen die MfS-Akten-Behörde umfangreiche Einwände gegen deren Aktenherausgabe sowie Erklärungen vorgenommen habe.

Ich habe ferner einstweiligen Rechtsschutz gegen die Aktiviäten der MfS-Akten-Behörde beim Verwaltungsgericht Berlin für den Mandanten begehrt.

Ich habe gegen Verlage, die die Auslassungen der MfS-Akten-Behörde in einer Weise aufgenommen haben, daß der Mandant identifiziert werden kann, Unterlassungs- und Gegendarstellungsansprüche angemeldet und teilweise bereits durchgesetzt.

Ich rege an, künftig von einer identifizierenden Berichterstattung Abstand zu halten, weil folgendes gilt:

"Herr Dr. Osuch hat sich anwaltlichen Beistandes versichert und wird die Herausgabe personenbezogener Daten durch das Stasi-Unterlagenbehörde rechtlich überprüfen lassen. Er wird auch die auf der Grundlage der erfolgten Aktenauskünfte der Behörde entstandenen Berichte rechtlich überprüfen lassen.

Herr Dr. Osuch bleibt dabei, und erklärt dies ausschließlich zum Zwecke der Rechtewahmehmung, nicht aber weil er weitere Veröffentlichungen zu dem Thema damit gestattet:

Dr. Osuch war weder Mitglied einer Terrororganisation der DKP, noch Mitglied einer "Militär-Organisation" der DKP, gleich welchen Namens. Ihm war bis zu einem Spiegel-Artikel, den er lange nach der Wende gelesen hat, nicht einmal bekannt, daß es eine solche Militärorganisation der DKP gegeben hat.

Dr. Osuch ist nicht ausgebildet worden von Sicherheitskräften der DDR. Er ist nicht gefragt worden, noch hat er sich bereit erklärt, sich an Terror- und militanten Untergrundaktionen zu beteiligen, er wußte auch nichts von deren Planung. Er hat nicht an Trainingscamps in der DDR teilgenommen, auch nicht an Solchen in der alten Bundesrepublik.

Dr. Osuch hat nicht mit Wissen, Duldung oder Unterstützung des Staatssicherheitsdienstes Straftaten gefördert, vorbereitet oder begangen. Der Mandant hat weder vor noch nach dem 2. Juni 1978 Kontakt zu einem Major Bläsing gehabt, oder zu einer Person oder Organisation, die mit dem MfS zu tun gehabt hat. Er hat sich nicht bereit erklärt, sich bei der Lösung spezieller Aufgaben einsetzen zu lassen und ist nach einer solchen Bereitschaft auch nicht gefragt worden. Die Stasi-Aktenbehörde hat ihm kein rechtliches Gehör vor der Herausgabe der Akten gewährt."

Ich weise darauf hin, daß ich dieses Schreiben ausschließlich zum Zwecke der Rechtewahrnehmung für den Mandanten versende. Ich genehmige eine publizistische Nutzung, in welcher Form auch immer, ausdrücklich nicht.

Eisenberg, Rechtsanwalt